Wie viel kostet eine beglaubigte Unterschrift beim Notar

Notarkosten liegen für den durchschnittlichen Österreicher und die durchschnittliche Österreicherin ja meist im Dunklen.

Dabei gibt es einen Tarif, nach dem Notare abrechnen müssen.

Dieser nennt sich Notariatstarifsgesetz und dort wird festegelegt, wie viel gewisse Leistungen kosten dürfen.

Warum ist es dann beim Notar oder der Notarin oft teurer?

Weil oft ein Gesamtpaket, eine Paketleistung angeboten wird und bei diesen Leistungen bezahlt man sonstige Beratung mit.

Will man aber NUR die eine Einzelleistung, so müssen NotarInnen nach Tarif abrechnen.

Eine Unterschriftsbeglaubigung kostet da also nur um die 20 Euro!

 

Fugen im Bad muss der Vermieter erneuern

Ein altes leidiges Thema: Fugen im Bad.

Ob bei der Dusche, der Duschtasse oder der Badewanne: Oft sind die Fugen unansehnlich, verschimmelt oder löchrig.

Wer muss also defekte Fugen erneuern?

Wenn sie löchrig sind, ganz eindeutig:

DER VERMIETER!

Warum?

Ein Verpflichtung zum Austausch von Silikonfugen durch den Mieter stellt eine unzulässige Überwälzung der Erhaltungspflicht auf den MIETER dar.

Dazu kommt, dass durch den Mietzins eine übliche Benutzung bzw durch die übliche Benutzung entstehende Abnutzung des Bestandgegenstandes abgegolten ist.

Zu einer laufenden Verschönerung oder zu Fugenrestaurierung sind Mieter nicht verpflichtet.

Das Erneuern von Dichtfugen ist keine Bagatellreparatur da mit der Dichtfuge, speziell im Trockenbau, auch dahinterliegende Wandabdichtungen verbunden sind bzw sein könnten.

Mieter sind Laien und können daher auch nicht erkennen, um welches Material es sich bei der Fuge handelt.

Ist es Silikon oder ein anderes Material? Mieter wissen das nicht!

Daher muss solche Fugen ein Fachmann oder eine Fachfrau reparieren.

Eine mietvertragliche Regelung zur Überwälzung der Pflicht zur Erneuerung von Fugen auf Mieter ist nach geltender Rechtssprechung unmöglich bzw ungültig.

 

Mieter haben aber die Verpflichtung, undichte Fugen an den Vermieter zu melden.
Diese Verpflichtung darf aber nicht zu streng ausgelegt werden, da Mieter eben keine Fachleute für undichte Fugen sind.

 

All das wurde in einem Urteil aus dem Jahr 2009 festgestellt. Hier hat der OGH, also der oberste Gerichtshof, unmissverständlich festgestellt, dass Vermieter die Reparatur zu bezahlen haben:

Die Entscheidung 6Ob81/09v vom 18.12.2009 war damals also ein freudiges Weihnachtsgeschenk für Mieter um die Rechtslage klarzustellen.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20091218_OGH0002_0060OB00081_09V0000_000

 

Diese Entscheidung gefällt einigen nicht!

Dieses Urteil des OGH gefällt einigen Interessensvertretern bzw Vermietern nicht.

In diesem Artikel, der eher der Vermieter-Seite zugeordnet werden könnte, kann man sehr gut den Unmut über das OGH-Urteil nachvollziehen:

Ein Traum.

Im Endeffekt leben wir alle gerne in schönen Wohnungen und hätten gern ein sauberes und schimmelfreies Bad mit intakten Fugen.

Daher möchte ich mit diesem Bild zum Träumen anregen:

Ein Traumbad

Links

Privater vermietet Wohnung an die eigene GmbH, in der er Geschäftsführer ist. GmbH gibt Wohnung als Dienstwohnung an Geschäftsführer weiter. Volle Betriebsausgaben! Keine private Lebensführung.

Ja, der Titel ist lang.

Aber er sagt auch schon alles aus!

Quellen

Die Ausgangslage:

  • Ein privater saniert sein eigenes Mehrparteienhaus.
  • Er vermietet einige der Wohneinheiten darin an fremde Dritte und die Dachgeschoßwohnung an „seine eigene“ GmbH. Also an eine GmbH, in der er Geschäftsführer ist. Angestellter Geschäftsführer.
  • Die GmbH gibt diese Wohnung eben diesem Geschäftsführer als Dienstwohnung weiter..
  • Der ursprüngliche Eigentümer wohnt jetzt in einer gemieteten Wohnung, die als Dienstwohnung firmiert und von seiner GmbH gemietet wurde.

Was sagt das Finanzamt (und das BFG) dazu??

Das Finanzamt sagt: Schatzl, du wohnst da in deiner eigenen Wohnung und willst die Vorsteuer für die Sanierung geltend machen?

No no no no. Nicht mit uns! Dast sind Kosten der privaten Lebensführung.

Und die sind von den Ausgaben deines Unternehmens zu trennen.

Stimmts? Nope:

Vermietung erfolgt an Kapitalgesellschaft (GmbH) – die führt dort nicht ihr privates Leben!

Die Sachlage ist für den VwGH klar:

  • Der Mieter der Wohnung ist die Kapitalgesellschaft (die GmbH)
  • Diese GmbH ist nicht gleich der Geschäftsführer, der der Eigentümer der Wohnung ist.
  • Vermietung erfolgt also nicht an jene Person, die in der Wohnung seinen Haushalt führt.

Ja doch, könnte man meinen.

Nein, Mieter ist die GmbH. Unmittelbarer Mieter!

Der Geschäftsführer aka Eigentümer bekommt die Wohnung nur als Dienstwohnung.

 

Fazit:

Super Ringelspiel um an die Vorsteuer zu kommen und Betriebsausgaben geltend zu machen.

Man müsste sich ausrechnen, ob sich das für jeden Privaten auszahlt.

So eine GmbH ist ab € 300,– als Einzelperson und ab ca € 600,– als Personengemeinschaft gegründet. 🙂

 

Impressum und Offenlegungspflicht – Was muss ich auf Webseiten und Newsletter angeben?

Einfache (kleine) Homepages

Hier klicken, um den Inhalt von Twitter anzuzeigen.
Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von Twitter.

 

Hans Peter Lehofer sollte es wissen, immerhin war er Behördenleiter der Rundfunk-Regulierungsbehörde (KommAustria) 🙂

Seine Offenlegung schaut folgendermaßen aus:

Screenshot zur Offenlegung von H.P. Lehofer – http://www.lehofer.at/

Was sehen wir?

  • Keine vollständige Anschrift! Es reicht die Postleitzahl
  • Keine E-Mail-Adresse, die angeklickt oder kopiert werden kann! Man kann also davon ausgehen, dass verschleierte E-Mail-Adressen als einzige Kontaktmöglichkeit zulässig sind!

Helge Fahrnberger, ein Uni-Prof der Uni Wien, macht das noch viel verschleierter. Die E-Mail-Adresse steht nirgendwo als Text sondern wird nur angedeutet. Beim Klick darauf erscheint ein Bild mit der Mailadresse:

 

 

Kontaktmöglichkeit per E-Mail – http://www.helge.at/impressum/

 

Helge Fahrnberger betreibt auch den Medienwatchblog kobuk.at, und dort ist es genauso gelöst:

Kontaktmöglichkeit versteckt sich bei dem Link hinter einem Bild!

Große Homepages

  • Webseiten, die die öffentliche Meinung beeinflussen können, brauchen ein Impressum. Das sind also große Homepages. Zb. wenn ich also eine politische Agenda verfolge, dann brauche ich ein Impressum.
  • Offenlegung muss bei großer Website, die von natürlicher Person als Medieninhaber betrieben werden folgendes enthalten (wie oben): Name, (nur!) Wohnort, grundlegende Richtung und Zweck der Webseite und  Inhaberschaft über Mediendienste
  • Zusätzlich:

Hier klicken, um den Inhalt von Twitter anzuzeigen.
Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von Twitter.

Hier klicken, um den Inhalt von Twitter anzuzeigen.
Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von Twitter.

Newsletter

  • Brauchen immer Impressum, wenn sie mindestens 4 mal im Jahr erscheinen!
  • Offenlegung wie bei großer Homepage, aber komplette Anschrift, nicht nur Wohnort, muss angegeben werden:

Hier klicken, um den Inhalt von Twitter anzuzeigen.
Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von Twitter.

Normale Impressumspflicht – was muss angegeben werden?

  • Name oder Firma lt. Firmenbuch
  • Ort
  • Daten aus dem Firmenbuch, wenn vorhanden (Nummer, Gericht)

Wenn Impressumspflicht nach dem ECG – was muss angegeben werden?

Das Impressum nach dem ECG richtet sich an kommerzielle Webseiten und es müssen folgende Daten im Impressum vorhanden sein:

Infomaterial

Eingaben bei Gericht auch elektrisch Möglich

In Österreich sind Eingaben bei Gericht auch elektronisch möglich:

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/257/Seite.2570000.html#Up

Zu finden ist das hier:

https://webportal.justiz.gv.at/at.gv.justiz.formulare/Justiz/index.html

Man braucht dazu lediglich eine Bürgerkarte mit Signaturfunktion (Chipkarte) oder die Handysignatur.

Dann stehen Eingaben an die Staatsanwaltschaft oder an Gericht nix mehr im Wege!

8ung: Rechtsanwälte, Notare o.ä. usw müssen eine andere Schnittstelle benutzen!

 

gericht photo

Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsfeiern im Unternehmen

Geschenke – steuerfrei

Weihnachtsgeschenke sind bis € 186,– steuer- und sozialversicherungsfrei für Mitarbeiter!

Das Geschenk muss ein Sachgeschenk sein, also kein Bargeld oder Gutscheine.

Feiern – steuerfrei

Kosten für Weihnachtsfeiern oder sonstige Betriebsveranstaltungen ist bis zu € 365,– steuerfrei! Alle Veranstaltungen im Jahr werden zusammengezählt!

 

Roaminggebühren sind nicht weg! Manche Anbieter dürfen als Ausnahmeregelung Roaminggebühren verlangen!

Roaminggebühren sind abgeschafft!

Ging es durch die Medien. Ja, bis zu einer gewissen Grenze kann man seinen Handytarif in der ganzen EU ohne Mehrkosten verwenden.

Und je mehr Jahre in’s Land ziehen, um so weiter werden die Grenzen der Nutzung.

Gilt das für alle?

Nein, ein gallisches Dorf..ähem…einige kleine, virtuelle Anbieter können von dieser Regelung ausgenommen werden.

Aber nicht dauerhaft, sondern nur für einen bestimmten Zeitraum. Es wird dann in regelmäßigen Abständen erneut entschieden.

In dem Fall geht es um Spusu:

 

Spusu darf in gewissen Szenarien wieder Roaminggebühren verrechnen!

Das hat die zusäntdige Stelle, die Rundfunk und Telekom Regulierung, entschieden:

Gründe?

Spusu aka Mass Response hat kein eigeness Mobilfunknetz, sondern mietet sich nur in ein anderes ein. Daher bekommen die auch kein Entgelt für Roaming von anderen Kunden und können so nix gegenrechnen oder verdienen.

Im Originalwortlaut heißt das:

Wenn ein Roaminganbieter bei Vorliegen […] außergewöhnlicher  Umstände seine […] Kosten der Bereitstellung regulierter Roamingdienste […] nicht  aus seinen gesamten […] Einnahmen aus der  Bereitstellung dieser Dienste decken kann, so darf er eine Genehmigung zur Erhebung eines Aufschlags beantragen.

 

Da Mass Response über kein eigenes Mobilfunknetz verfügt und damit auch keine Roamingvorleistungsdienste (Inbound-Roaming) anbieten kann, können  Kostentransfers für Roamingvorleistungsdienste ausgeschlossen werden.

 

In den einschlägigen Foren wird darüber schon hitzig diskuktiert:

Die Pressemeldung von Spusu:

Vorschaubilder bei Google und Urheberrecht – Ja dürfen’s das? Ist das ein Bildzitat?

Wenn Google Vorschaubilder einblendet, dann ist das keine Urheberrechtsverletzung.

Auch wenn die Bilder aus einer illegalen Quelle kommen:

https://www.golem.de/news/bundesgerichtshof-keine-urheberrechtsverletzung-bei-bildersuche-1709-130195.html

Laut Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: I ZR 11/16) sei das Anzeigen der als Vorschaubilder gespeicherten Fotografien keine Urheberrechtsverletzung

Google profitiert vom Privileg, ein Suchmaschinenbetreiber zu sein. Von dem kann man nicht erwarten, dass alle Suchergebnisse überprüft werden.

Das ist eine interessante Sicht der deutschen Richter. Der EuGH sieht das anders, siehe verlinkter Artikel.

Verwendung fremder Bilder als Zitat

In Österreich dürfen fremde Bilder uA nur als Zitat verwendet werden.

Die Verwendung der Bilder in der Google-Bildersuche fühlt sich aber nicht nach Zitat an, da das komplette Bild ja auf der Google-Seite angezeigt wird.

Wirtschaftlicher Totalschaden beim Schadenersatz, Zeitwert und Grenzen der Reparaturwürdigkeit

Der Geschädigte soll nur so viel Schadenersatz kommen, wie es ihm zusteht.

Der Geschädigte soll also wirtschaftlich nicht besser gestellt werden. Durch den Schadenersatz.

Das ist oft bei alten Autos für den Geschädigten problematisch. Gibt es ein sehr gut erhaltenes Auto ohne Macken und Mängel mit einem sehr geringen Zeitwert, so steigt der Geschädigte schlecht aus. Denn der Zeitwert ist sehr gering. Der Geschädigte wird also nie wieder ein so gutes, gebrauchtes KFZ bekommen, wie er vorher hatte. Das ist Pech -.-

Die Regel sagt:

8 Ob 228/72Entscheidungstext OGH 28.11.1972 8 Ob 228/72

Von Untunlichkeit der Reparatur kann nur die Rede sein, wenn die Reparatur erheblich höhere Kosten verursachte, als der Zeitwert des Fahrzeuges vor der Beschädigung ausmachte.

Eine Reparatur findet also im Zeitwert seine Grenze.

Es gibt aber unter Umständen die Möglichkeit, diese Grenze zu überschreiten. Das ist Einzelfallabhängig, zb bei Liebhaberfahrzeugen:

4% Überschreitung sind kein Problem, 20% schon:

Entscheidungstext OGH 29.05.1995 1 Ob 620/94

Auch; nur T1; Beisatz: Die Kosten tatsächlich durchgeführter Schadensbehebungen dürfen den Wert der Sache nicht erheblich übersteigen. (T12)

 

Jahresabschluss bei Kleinst-GmbH – Erleichterung bei der Einreichung beim Firmenbuch

Shortinfo zum Jahresabschluss und den Einreichepflichten beim Firmenbuch:

bilanz photo
Photo by Skley

Durch die Nicht-Einreichung legt man nicht alle Daten einer GmbH offen. Auch ein Vorteil!

Bei den meisten Steuerberatern fallen diese Infos aber sowieso aus der Software „raus“ – es ist daher kein finanzieller Mehraufwand.